Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und bei einer geeigneten kommunalen Sammelstelle, beispielsweise einem Wertstoff- oder Recyclinghof, oder einer anderen berechtigten Rücknahmestelle abzugeben.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das betreffende Elektro- oder Elektronikgerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Soweit Batterien, Akkus oder Lampen enthalten sind und sich diese ohne Beschädigung des Altgeräts entnehmen lassen, sind sie vor der Abgabe des Geräts zu entfernen und getrennt bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Fest verbaute Akkus dürfen nicht gewaltsam entfernt, geöffnet oder beschädigt werden. In diesem Fall ist das vollständige Gerät bei einer geeigneten Sammelstelle für Elektroaltgeräte abzugeben.
Altbatterien und Altakkus dürfen ebenfalls nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können unentgeltlich bei den dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden. Lithiumhaltige Akkus dürfen nicht geöffnet, beschädigt, erhitzt oder kurzgeschlossen werden.
Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung werden mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt reduziert und wertvolle Rohstoffe der Wiederverwertung zugeführt.
Ergänzende und vollständige Informationen zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien und Akkus findest du in unseren Hinweisen zur Batterieentsorgung